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Existenziell wichtig: die Vollmacht

Fokusthema 6/2016

Wer entscheidet über mich und meine persönlichen Angelegenheiten, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin? Wer kümmert sich um meine Bankgeschäfte? Wer spricht mit dem Arzt? Wer organisiert ggf. pflegerische Hilfe? Wer unterstützt mich, wenn meine geistigen Kräfte nachlassen …?

In Beratungsgesprächen werden wir immer wieder mit der Antwort konfrontiert, „mein Ehepartner und meine Kinder kümmern sich schon um mich“. Es ist gut und sicherlich sehr beruhigend jemanden zu haben, auf den man sich verlassen kann. Allerdings ist diese vertraute Person nicht automatisch zur rechtlichen Vertretung legitimiert.
Wenn ich möchte, dass die Person meines Vertrauens stellvertretend und rechtsverbindlich für mich handeln können soll, dann muss ich rechtzeitig aktiv werden.

Oft hören wir auch, „das hat noch Zeit, das mache ich, wenn ich alt bin“. Diese Reaktion ist verständlich, wer setzt sich denn schon gerne mit diesen Fragen auseinander. Dabei kann niemand sicher davor sein, vielleicht durch einen Unfall oder Krankheit bereits in jungen Jahren auf eine rechtliche Vertretung angewiesen zu sein.

In der BRD gibt es nur zwei Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung: Entweder aufgrund einer gültigen Vollmacht oder als gerichtlich bestellter Betreuer. Mit einer Vollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens für den „Fall der Fälle“ vorsorglich einsetzen und damit Einfluss auf Sie betreffende Entscheidungen nehmen.

Aktuelle Info

Verhinderungspflege nutzen:
Wussten Sie, dass Ihnen seitens der Pflegekasse (in jeder Pflegestufe) jährlich bis zu 1.612,- EUR zur Verfügung stehen?
Ihr Guthaben: 1.612,- EUR jährlich. Wir informieren Sie unter TEL. 07303 und 07306 / 9677-240.

Eine Vollmacht bietet
Sicherheit im Alltag

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Herr Karl Graf | Tel: 07306 / 9677-222
karl.graf@illersenio.de

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